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   LG Karlsruhe, 10.04.2019 - 6 O 245/18   

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https://dejure.org/2019,36492
LG Karlsruhe, 10.04.2019 - 6 O 245/18 (https://dejure.org/2019,36492)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.04.2019 - 6 O 245/18 (https://dejure.org/2019,36492)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. April 2019 - 6 O 245/18 (https://dejure.org/2019,36492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Beseitigung von Vertiefungen am Nachbargrundstück und Schadensersatz

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 823 BGB, § 909 BGB, § 1004 BGB, § 33 ZPO
    Anspruch auf Beseitigung von Vertiefungen am Nachbargrundstück sowie Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch auf Beseitigung von Vertiefungen am Nachbargrundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beseitigung einer angeblichen Vertiefung auf dem Nachbargrundstück

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.06.2012 - V ZR 97/11

    Nachbarschutz: Unterlassungsanspruch gegen den Abbruch einer Mauer auf dem

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.04.2019 - 6 O 245/18
    Die Entfernung der Ziermauer selbst stellt keine Vertiefung im Sinne von § 909 BGB dar; denn eine solche setzt - bezogen auf das Grundstück der Kläger - eine Senkung des Bodenniveaus voraus und umfasst nicht die Entfernung oberirdischer Gebäudeteile (vgl. BGH, Urteil vom 29.06.2012 - V ZR 97/11, NJW-RR 2012, 1160 m.w.N; RGZ 70, 200).

    Das Rechtsinstitut darf insbesondere nicht dazu dienen, die nachbarrechtlichen Regelungen in ihr Gegenteil zu verkehren (vgl. BGH, Urteile vom 29.06.2012 aaO; vom 31.01.2003 - V ZR 143/02, NJW 2003, 1392 und vom 21.10.1983 - V ZR 166/82, BGHZ 88, 344.).

  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02

    Entstehung eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses durch spätere

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.04.2019 - 6 O 245/18
    Das Rechtsinstitut darf insbesondere nicht dazu dienen, die nachbarrechtlichen Regelungen in ihr Gegenteil zu verkehren (vgl. BGH, Urteile vom 29.06.2012 aaO; vom 31.01.2003 - V ZR 143/02, NJW 2003, 1392 und vom 21.10.1983 - V ZR 166/82, BGHZ 88, 344.).
  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.04.2019 - 6 O 245/18
    Die Beklagten sind auch nicht aus § 1004 BGB verpflichtet, ihre im Jahr 2016 errichtete Ziermauer zu entfernen und dann ihr Grundstück an der Grenze bis zum Niveau des aufgeschütteten klägerischen Grundstücks aufzufüllen oder eine andere Befestigung zu errichten, die das höhere Geländeniveau des klägerischen Grundstücks abfängt (vgl. zur Beseitigung einer Eigentumsstörung und Wiederherstellung der durch diese Maßnahme beeinträchtigten Gestaltung des Grundstücks BGH, Urteil vom 24.01.2003 - V ZR 175/02, NJW-RR 2003, 953; BGHZ 135, 235, 238 m.w.N.).
  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 175/02

    Entfernung von Fernwärmeleitungen nach Beendigung des Versorgungsvertrages

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.04.2019 - 6 O 245/18
    Die Beklagten sind auch nicht aus § 1004 BGB verpflichtet, ihre im Jahr 2016 errichtete Ziermauer zu entfernen und dann ihr Grundstück an der Grenze bis zum Niveau des aufgeschütteten klägerischen Grundstücks aufzufüllen oder eine andere Befestigung zu errichten, die das höhere Geländeniveau des klägerischen Grundstücks abfängt (vgl. zur Beseitigung einer Eigentumsstörung und Wiederherstellung der durch diese Maßnahme beeinträchtigten Gestaltung des Grundstücks BGH, Urteil vom 24.01.2003 - V ZR 175/02, NJW-RR 2003, 953; BGHZ 135, 235, 238 m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81

    Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.04.2019 - 6 O 245/18
    Eine Vertiefung im Sinne von § 909 BGB erfordert nicht die Herausnahme von Bodensubstanz; wesentlich ist nur, ob auf das Grundstück so eingewirkt wird, dass hierdurch der Boden des Nachbargrundstücks in der Senkrechten den Halt verliert oder dass die unteren Bodenschichten im waagerechten Verlauf beeinträchtigt werden (BGHZ 101, 290; BGHZ 85, 375).
  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 251/91

    Keine Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.04.2019 - 6 O 245/18
    Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat es gebilligt, eine erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung erhobene Widerklage ohne mündliche Verhandlung als unzulässig abzuweisen (Beschluss vom 12.5.1992 - XI ZR 251/91, NJW-RR 1992, 1085).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 285/85

    Grundstücksvertiefung: Haftung des Architekten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.04.2019 - 6 O 245/18
    Eine Vertiefung im Sinne von § 909 BGB erfordert nicht die Herausnahme von Bodensubstanz; wesentlich ist nur, ob auf das Grundstück so eingewirkt wird, dass hierdurch der Boden des Nachbargrundstücks in der Senkrechten den Halt verliert oder dass die unteren Bodenschichten im waagerechten Verlauf beeinträchtigt werden (BGHZ 101, 290; BGHZ 85, 375).
  • BGH, 25.05.1984 - V ZR 199/82

    Vertiefung durch den Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.04.2019 - 6 O 245/18
    Nach dem unstreitigen Sachverhalt haben nicht allein die Beklagten, sondern hat ebenso die frühere Eigentümerin des beeinträchtigten klägerischen Grundstücks selbst eine umfassende (Baugruben-) Vertiefung vorgenommen (vgl dazu auch BGHZ 91, 282).
  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 166/82

    Fernsehempfangsstörung durch Hochhaus - §§ 1004, 906 BGB, negative Einwirkungen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.04.2019 - 6 O 245/18
    Das Rechtsinstitut darf insbesondere nicht dazu dienen, die nachbarrechtlichen Regelungen in ihr Gegenteil zu verkehren (vgl. BGH, Urteile vom 29.06.2012 aaO; vom 31.01.2003 - V ZR 143/02, NJW 2003, 1392 und vom 21.10.1983 - V ZR 166/82, BGHZ 88, 344.).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 334/97

    Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.04.2019 - 6 O 245/18
    Um eine Verzögerung des Verfahren zu vermeiden, wird das erkennende Gericht dies jedoch nur ausnahmsweise tun (und schon gar nicht zu dem Zweck, die Widerklage als unzulässig abzuweisen, vgl BGH, Urteil vom 19.04.2000 - XII ZR 334/97, NJW 2000, 2512).
  • BGH, 20.05.1976 - III ZR 103/74

    Schadensersatz wegen Schäden an einem Grundstück - Einsturz eines Mauerwerkes

  • BGH, 18.12.1987 - V ZR 223/85

    Ausgleichsansprüche bei Verkauf des beeinträchtigenden Grundstücks

  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 169/64

    Vertiefung i. S. des § 909 BGB

  • RG, 20.01.1909 - V 438/08

    1. Eigentumsverhältnisse bei einem Gebäude auf der Grenze zweier Grundstücke, die

  • OLG Hamburg, 03.06.1994 - 11 U 62/93
  • LG Koblenz, 29.10.2021 - 12 O 59/21
    Sowohl die nach Schluss der mündlichen Verhandlung erhobene Drittwiderklage, als auch die zugleich erhobene weitere Klageänderung sind unzulässig und waren daher in den Urteilsgründen nicht zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 07.11.2017, XI ZR 529/17, LG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2019 - 6 O 245/18; BGH, Urteil vom 19.04.2000, VII ZR 334/97).
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